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   OVG Saarland, 25.09.2001 - 2 Q 23/01   

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OVG Saarland, 25.09.2001 - 2 Q 23/01 (https://dejure.org/2001,21164)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.09.2001 - 2 Q 23/01 (https://dejure.org/2001,21164)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. September 2001 - 2 Q 23/01 (https://dejure.org/2001,21164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Beseitigungsanordnung; Darlegungslast hinsichtlich der Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Vorhabens; Einordnung eines Betriebes als landwirtschaftlicher Betrieb bzw. als Betrieb gartenbaulicher Erzeugung; Überwiegendes Pflanzenleasing als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Saarland, 28.03.1995 - 2 R 2/94

    Gerichtlicher Vergleich; Doppelnatur; Prozeßbeendende Wirkung; Bodenrechtliche

    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2001 - 2 Q 23/01
    Das bedeutet, daß das Vorhaben vorbehaltlich einer Erfüllung der Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 BauGB ebenso zu behandeln ist wie die erstmalige Errichtung eines Vorhabens mit einer solchen Nutzung an dem betreffenden Standort (vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.3.1995 - 2 R 2/94 - betreffend die Umwandlung eines Kinderheimes in ein Altenheim unter dem Gesichtspunkt einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange).
  • OVG Saarland, 20.08.1999 - 2 Q 18/99
    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2001 - 2 Q 23/01
    Soweit der Kläger unter Verweisung auf mit seinem Zulassungsantrag erstmals ins Verfahren eingeführte Unterlagen - im wesentlichen Jahresabschlußberichte betreffend einen von ihm betriebenen Blumengroßhandel für die Jahre 1985 bis 1991, Gewinnermittlungen für die Zeit vom 1.1.1999 bis 31.12.1999 sowie vom 1.1.2000 bis 31.12.2000, Budgetplan für die Jahre 2001, 2002 und 2003 - der Annahme des Verwaltungsgerichts entgegentritt, seine gärtnerische Betätigung erfülle nicht die Voraussetzungen eines landwirtschaftlichen Betriebes oder eines Betriebes der gartenbaulichen Erzeugung, sondern sei lediglich als Alibi für den Bestand der Baulichkeiten oder aber als Hobby und Liebhaberei einzustufen, ist sein Vorbringen schon deshalb nicht geeignet, die Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils in Frage zu stellen, da bei der Entscheidung über einen auf § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützten Zulassungsantrag von dem vom Verwaltungsgericht verfahrensfehlerfrei festgestellten Sachverhalt auszugehen ist (vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.5.1997 - 1 Q 17/97 -, vom 13.6.1997 - 1 V 20/97 -, vom 20.8.1999 - 2 Q 18/99 - und vom 19.5.2000 - 2 Q 7/00 -).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder

    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2001 - 2 Q 23/01
    Der Kläger wendet gegenüber der vom Verwaltungsgericht am Maßstab der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zum Beispiel Urteil vom 16.5.1991, BRS 52 Nr. 70) entwickelten Grundsätze zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals des "Dienens" in § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauGB/BauGB vorgenommenen rechtlichen Überprüfung ein, da er das Gebäude von seinem Vater im Jahre 1986 zu Eigentum erhalten habe, könne es vorliegend nicht darum gehen, ob ein vernünftiger Landwirt oder Inhaber eines Gartenbaubetriebes das Bauwerk zu einem vergleichbaren Zweck neu errichten würde, sondern nur darum, ob ein vernünftiger Betriebsinhaber das Gebäude unter gleichen Bedingungen so nutzen würde.
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2001 - 2 Q 23/01
    Ebensowenig können zum anderen ernstliche Zweifel aus Umständen abgeleitet werden, die nach dem Entscheidungszeitpunkt eingetreten sind (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 23.4.1998, NVwZ 1998, 1179, wonach es dem mit der Berufungszulassung verfolgten gesetzgeberischen Zweck zuwiderliefe einen Zulassungsgrund aus Umständen herzuleiten, die erst nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingetreten sind).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1989 - 8 S 1087/89

    Landschaftsbaubetrieb im Außenbereich

    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2001 - 2 Q 23/01
    Soweit der Kläger als Teil seiner Betätigung sogenanntes Pflanzenleasing angibt, mit dem nach den Budgetplänen für die Jahre 2001, 2002 und 2003 der weitaus überwiegende Teil der Einnahmen erzielt werden soll und für das - so die Antragsschrift (Seite 3) - mittlerweile "ein Lkw-Zug voll Palmen" angeliefert sein soll, kommt eine Privilegierung auf der Grundlage von § 35 Abs. 1 Nr. 1, 201 BauGB a.F. beziehungsweise der §§ 35 Abs. 1 Nr. 2, 201 BauGB 1998 schon deshalb nicht in Betracht, weil der Begriff der gartenbaulichen Erzeugung nur Betätigungen mit selbsterzeugten, nicht aber mit fremderzeugten Pflanzen umfaßt (vgl. zum Beispiel Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 35 Rdnr. 50; Dürr in Brügelmann, BauGB, § 35 Rdnr. 46 a.E; VGH Mannheim, Urteil vom 13.11.1989, BRS 50 Nr. 87).
  • OVG Saarland, 08.08.1997 - 1 Q 17/97
    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2001 - 2 Q 23/01
    Soweit der Kläger unter Verweisung auf mit seinem Zulassungsantrag erstmals ins Verfahren eingeführte Unterlagen - im wesentlichen Jahresabschlußberichte betreffend einen von ihm betriebenen Blumengroßhandel für die Jahre 1985 bis 1991, Gewinnermittlungen für die Zeit vom 1.1.1999 bis 31.12.1999 sowie vom 1.1.2000 bis 31.12.2000, Budgetplan für die Jahre 2001, 2002 und 2003 - der Annahme des Verwaltungsgerichts entgegentritt, seine gärtnerische Betätigung erfülle nicht die Voraussetzungen eines landwirtschaftlichen Betriebes oder eines Betriebes der gartenbaulichen Erzeugung, sondern sei lediglich als Alibi für den Bestand der Baulichkeiten oder aber als Hobby und Liebhaberei einzustufen, ist sein Vorbringen schon deshalb nicht geeignet, die Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils in Frage zu stellen, da bei der Entscheidung über einen auf § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützten Zulassungsantrag von dem vom Verwaltungsgericht verfahrensfehlerfrei festgestellten Sachverhalt auszugehen ist (vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.5.1997 - 1 Q 17/97 -, vom 13.6.1997 - 1 V 20/97 -, vom 20.8.1999 - 2 Q 18/99 - und vom 19.5.2000 - 2 Q 7/00 -).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 50.87

    Gesamtschau bezüglich Gebäude und beabsichtigter Nutzung bei Nutzungsänderung

    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2001 - 2 Q 23/01
    Es entspricht insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß bei der Nutzungsänderung eines vorhandenen Baubestandes dieser mit der neuen Nutzung als Einheit der Beurteilung zugrundezulegen ist (BVerwG, Urteile vom 28.10.1983, BRS 40 Nr. 93, und vom 11.11.1988, BRS 48 Nr. 58).
  • OVG Saarland, 24.11.1992 - 2 R 51/91

    Außenbereichsvorhaben; Genehmigungsfähigkeit; Wirtschaftliche Betätigung;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2001 - 2 Q 23/01
    Das gilt nicht zuletzt im Hinblick darauf, daß es grundsätzlich Sache des Bauherrn und nicht der Behörden oder gar der Gerichte ist, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Vorhabens darzulegen (vgl. zum Beispiel Senatsurteil vom 24.11.1992 - 2 R 51/91 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2005 - 8 A 10281/05

    Solaranlage an Windkraftstandort

    Nach der zu § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB entwickelten, von den Verwaltungsgerichten auch auf gleichlautende Begriffe in anderen Privilegierungstatbeständen angewandten (s. z.B. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25. September 2001 - 2 Q 23/01 - juris zu § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die dienende Funktion eines Vorhabens für einen landwirtschaftlichen Betrieb voraus, dass es für den Betrieb zwar nicht notwendig oder unentbehrlich, aber mehr als bloß förderlich ist und durch die Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich geprägt wird.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2006 - 8 A 10892/05

    Zur Zulässigkeit einer Photovoltaik-Anlage im Außenbereich am Standort einer

    Nach der zu § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB entwickelten, von den Verwaltungsgerichten auch auf gleichlautende Begriffe in anderen Privilegierungstatbeständen angewandten (s. z.B. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25. September 2001 - 2 Q 23/01 - juris zu § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die dienende Funktion eines Vorhabens für einen landwirtschaftlichen Betrieb voraus, dass es für den Betrieb zwar nicht notwendig oder unentbehrlich, aber mehr als bloß förderlich ist und durch die Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich geprägt wird.
  • VG Saarlouis, 03.06.2009 - 5 K 1767/08

    Widerruf der Baugenehmigung für eine Jagdhütte und Ablehnung der Erteilung einer

    (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.09.2001 - 2 Q 23/01 -, S. 6 unter Hinweis auf das eigene Urteil vom 28.03.1995 - 2 R 2/94 -).
  • VG Sigmaringen, 25.11.2004 - 6 K 1113/04

    Eine nach § 35 Abs 4 S 1 Nr 1 BauGB erleichterte Nutzungsänderung ist nur einmal

    Eine nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB erleichterte Nutzungsänderung ist jedoch nur einmal zulässig, eine neuerliche Nutzungsänderung eines ursprünglich privilegierten Vorhabens richtet sich dann nach § 35 Abs. 2 BauGB (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 01.02.1995 - 4 B 14.95 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 307; Urteil vom 11.11.1988 - 4 C 50.87 -, NVwZ-RR 1989, 340; OVG Saarland, Beschluss vom 25.09.2001 - 2 Q 23/01 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.07.2003 - 22 A 1004/01 -, ZfBR 2004, 69; Schmaltz, in: Schrödter, BauGB, § 35, Rn 120; Krautzberger, in: Battis / Krautzberger / Löhr, BauGB, § 35, Rn 84; Söfker, in: Ernst / Zinkahn / Bielenberg, BauGB, § 35, Rn 138; Roeser, in: Berliner Komm. zum BauGB, § 35, Rn 100).
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